Verantwortung übernehmen. Missstände frühzeitig erkennen.
Hinweisgeberschutz
Integrität, Transparenz und gesetzeskonformes Handeln bilden die Grundlage unserer Arbeit. Köhler Pflege GmbH unterstützt deshalb eine offene Unternehmenskultur, in der mögliche Rechtsverstöße, Regelverletzungen oder sonstige Missstände vertraulich gemeldet werden können.
Mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) schaffen wir einen geschützten Rahmen für Hinweise und tragen zugleich zur Verbesserung unserer Prozesse bei.
Warum Hinweisgeberschutz wichtig ist:
Hinweise helfen dabei:
Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen,
Risiken für Patientinnen und Patienten zu vermeiden,
Mitarbeitende zu schützen,
Unternehmensrisiken zu reduzieren,
Qualität und Sicherheit unserer Leistungen zu verbessern.
Jeder Hinweis wird sorgfältig, objektiv und vertraulich geprüft.
Wer kann Hinweise abgeben?
Hinweise können insbesondere von Personen abgegeben werden, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über mögliche Verstöße erhalten haben, zum Beispiel:
- Mitarbeitende,
- ehemalige Mitarbeitende,
- Bewerberinnen und Bewerber,
- Geschäftspartner,
- Lieferanten,
- Dienstleister,
- sonstige beruflich mit Köhler Pflege GmbH verbundene Personen.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Gemeldet werden können insbesondere Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen, beispielsweise:
- Korruption, Bestechung oder Vorteilsnahme,
- Betrug, Untreue oder Vermögensschädigung,
- Datenschutzverstöße,
- Verstöße gegen Arbeits-, Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften,
- Diskriminierung, Belästigung oder schwerwiegendes Fehlverhalten,
- Verstöße gegen Compliance-Richtlinien,
- sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen.
Nicht Gegenstand des Hinweisgebersystems sind allgemeine Beschwerden, persönliche Konflikte oder Kundenreklamationen. Für diese Anliegen stehen die regulären Ansprechpartner und Beschwerdewege zur Verfügung.
Kontakt zur internen Meldestelle
Die interne Meldestelle von Köhler Pflege Berlin wird durch
Frau Alexandra Muckelsberg
als vertrauliche Ansprechpartnerin betreut.
Hinweise können über folgende Kontaktwege eingereicht werden:
E-Mail: hinweisgeber@koehler-pflege.berlin
Postanschrift:
Köhler Pflege GmbH
z. Hd. Interne Meldestelle
– Vertraulich –
Albrechtstr. 10 F
10117 Berlin
Auf Wunsch kann eine Meldung auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgen.
Vertraulichkeit und Schutz
Die Identität hinweisgebender Personen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt.
Benachteiligungen aufgrund einer berechtigten Meldung werden nicht geduldet.
Köhler Pflege GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und schützt Personen, die Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen abgeben.
Bearbeitung von Hinweisen und Fristen
Nach Eingang einer Meldung erhält die hinweisgebende Person grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen eine Eingangsbestätigung.
Köhler Pflege GmbH strebt an, Hinweise innerhalb von zehn Arbeitstagen einer ersten fachlichen Bewertung zuzuführen und erforderliche Folgemaßnahmen einzuleiten.
Die gesetzlich vorgesehene Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die Bearbeitung erfolgt vertraulich, unparteiisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Externe Meldestellen
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch an die gesetzlich vorgesehenen externen Meldestellen zu wenden.
Hierzu gehört insbesondere die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
